Die Praxis für Orthopädie und Sportmedizin Dr. Peter Kupatz ist für eine vertragsärztliche Behandlung nicht zugelassen. Das bedeutet, dass bei Patienten, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, durch diese in der Regel keine Kostenübernahme erfolgt.
Entsprechend der „Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Juni 2005 (zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Januar 2016 und 1. Juni 2016, Ärztebl. M-V 07/2016, S. 266) sind Ärztinnen und Ärzte zu einer angemessenen Vergütung der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Entsprechend § 12 muss die Honorarforderung dabei angemessen sein, wobei für die Bemessung die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) in ihrer gültigen Fassung die Grundlage darstellt. Der Arzt darf die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten. Er kann bei Verwandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten das Honorar ganz oder teilweise (z.B. durch Nichtüberschreiten des einfachen Steigerungssatzes der GOÄ). erlassen. Die Liquidation der erbrachten Leistungen erfolgt im Auftrag des Arztes durch die Private Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg Vorpommern.
Die Praxis für Orthopädie und Sportmedizin Dr. Kupatz ermöglicht entsprechend
§ 23c der Berufsordnung durch Kooperation mit der Dr. Ebel-Fachklinik „Moorbad“ Bad Doberan auch die Erbringung von weitergehenden Untersuchungsmöglichkeiten durch Nutzung der vorhandenen
apparativ-technischen Möglichkeiten der Klinik. Hierzu zählen u.a. Röntgen- und Ultraschall-Untersuchungen, Laboruntersuchungen, Lungenfunktionsdiagnostik, Ruhe und Belastungs-EKG. Die somit durch
den Arzt erbrachten weitergehenden Leistungen werden ebenfalls durch die PVS Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern den Patienten in Rechnung gestellt und im Binnenverhältnis mit der Dr.
Ebel-Fachklinik „Moorbad“ Bad Doberan verrechnet.